KBfÖ-Newsletter 31 Extra
9.3.2008
Antikriegskomitee
Kein Blut für Öl und Weltherrschaft
5. März 2008
Als PDF
Norbert Nele
17.2..2008

Der EU-Reformvertrag sieht ab dem 1.1.2009 in Artikel 13 der Grundrechtscharta für den Kriegsfall und den Fall unmittelbarer Kriegesgefahr die Todesstrafe vor. Nach dem Verfassungsrechtler der Uni Erlangen, Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider hat die Erklärung betreffend der Erläuterungen zur Charta der Grundrechte die gleiche Verbindlichkeit hat wie die Grundrechte selbst. Der Artikel ist also Bestandteil des Kleingedruckten, die Herrschenden wollten also still und heimlich sich das Rech zu killen zusprechen.
Das geht sogar über das amerikanische Gesetz der Todesstrafe hinaus, indem es sogar den Vollstreckungsbeamten die Vollmacht gibt, Dich auf der Flucht zu erschießen. Die Polizei kann jede Demo zu einem Aufstand erklären und da voll hineinballern. Zum 25 jährigem Jubiläum von 1984 wurde George Orwell schon eingeholt.
Weil jeder jetzt bei dem Katrophenexperten so ungläubig schaut, gebe ich die ganze Erklärung von Professor Schachtschneider zum Punkt 13 wieder:
»13. Die Grundrechtecharta ermöglicht für den Kriegsfall und den Fall unmittelbarer Kriegesgefahr die Todesstrafe. Diese kann nach den verteidigungspolitischen Ermächtigungen der Union eingeführt werden. Um einen „Aufruhr" oder „Aufstand" „rechtmäßig niederzuschlagen", darf trotz des Rechts auf Leben (Art. II-62 VV) getötet werden.
In der Erklärung betreffend die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte, die die gleiche Verbindlichkeit hat wie die Grundrechte selbst, steht:
„3. ... a) Art. 2 Abs. 2 EMRK:
Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtwidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen
ist, an der Flucht zu hindern;
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c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden."«
Die Linke Zeitung kündigte bereits am 15.7.2006 an, dass „Einen Totalverlust staatlicher Souveränität und den Einmarsch von EU-Truppen in Mitgliedsländer die deutsche Außenpolitik in Debatten um die zukünftige "Europa-Verfassung" an droht."
Diese Ankündigung wird jetzt mit der Ratifizierung des EU-Grundlagenvertrages - 4 Staaten haben schon zugestimmt, Deutschland ist im März dran - umgesetzt. Wenn ein Staat einen Aufstand nicht in den Griff bekommt, können andere Truppen geschickt werden. Die SPD plant dazu die Abschaffung der „Bundeswehr" zugunsten einer europäischen Armee. Das zwingt die Arbeiterklasse, die Revolution europaweit durchzuführen, dank Merkel. In dem Vertrag ist es ja auch vorgesehen. Es entscheitet in wichtigen Fragen nicht mehr der Bundestag, sondern der Rat der Union (Art. 7) Das Grundgesetz wird außer Kraft gesetzt und es gilt dann nur noch der Lissabonner Vertrag. ZB. wird damit endgültig das Herkunfslandprinzip.
Die Amerikaner waren auch nicht faul. Lt. NBC hat der Bürgermeister von Toledo den Marines untersagt, eine städtische Kriegsübung dort durchzuführen
Diese werden schon in vielen Städten Amerikas durchgeführt. Da wird doch Alex Jones schon recht haben mit seinen Videointerviews, dass die Soldaten gefragt werden, ob sie bereit sind, auch Amerikaner zu töten? Töten, töten, töten, Terror, töten, töten. ... Die Herrschenden haben bald nichts anderes mehr im Sinn.
Siehe auch Video
Lebst Du noch? Dann kannst Du dich auch bei den Basisdemokraten für den Sozialismus von unten vorbereiten, oder glaubst du wirklich noch an den zugeschissenen Kapitalismus?
Norbert Nelte
nc-nelteno@netcologne.de
Ich danke Udo König für die freundliche Überlassung des Referates von Professor Schachtschneider
Anlage
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